Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die zugrundeliegenden Standards und Barrierefreiheit der ZETL CRM Website.
1. Grundsatz & Anwendungsbereich
Amberon Software UG (haftungsbeschränkt) bietet ZETL CRM als B2B-Lösung für Geschäftskunden an. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) richtet sich an öffentliche Stellen und bindet uns nicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt grundsätzlich nur für Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher; als Kleinstunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 3 BFSG dürften wir davon zusätzlich ausgenommen sein. Unabhängig von dieser Einschätzung orientieren wir uns freiwillig an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1 Level AA).
2. Freiwillig umgesetzte Maßnahmen
Wir haben keine externe Prüfung (Audit) unserer Website gegen die WCAG 2.1 Level AA Kriterien durchführen lassen und geben daher keinen förmlichen Vereinbarkeitsgrad an. Bereits umgesetzt sind unter anderem:
- Durchgehende Auszeichnung mit semantischem HTML5 & WAI-ARIA Rollen
- Tastaturbedienbarkeit sämtlicher interaktiver Elemente & sichtbarer Fokusindikator
- Vollständiges Responsive Design mit Unterstützung von Zoom bis 200%
- Hoher Farbkontrast im Hell- und Dunkelmodus (mindestens 4,5:1)
- Sprungmarken (Skip-Links) zum direkten Anspringen von Hauptinhalten
3. Feedback und Kontakt (Mängelmeldung)
Sollten dir Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, kannst du uns dies jederzeit mitteilen. Wir werden die gemeldeten Barrieren schnellstmöglich prüfen und beheben.
E-Mail: info@zetlcrm.com
Telefon: +49 711 16128522
Postanschrift: Amberon Software UG (haftungsbeschränkt), Klingenhof 224, 74535 Mainhardt, Deutschland
4. Durchsetzungsverfahren
Da uns weder die BITV 2.0 noch das BFSG verpflichten (siehe Ziffer 1), ist für diese Website kein gesetzliches Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren eröffnet. Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ausschließlich für öffentliche Stellen zuständig und kann gegen uns nicht angerufen werden. Rückmeldungen zur Barrierefreiheit nehmen wir deshalb unmittelbar über die in Ziffer 3 genannten Wege entgegen. Sollte im Einzelfall der Anwendungsbereich des BFSG eröffnet sein, ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) die zuständige Behörde.